Impressum

Carte Blanche GmbH
Backstage Hotel
Prießnitzstraße 12
01099 Dresden

Telefon: + 49 (0) 351 – 888 77 77
Telefax: + 49 (0) 351 – 888 77 99
Email: info@backstage-hotel.de

Betreiber-Gesellschaft: Carte Blanche GmbH
Geschäftsführerin: Deborah Zora Schwarz

Weitere gesellschaftsrechtliche Angaben:
Registergericht: AG Dresden
HRB: 22268
Steuernummer: 202 / 107 / 10435

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Backstage Hotel Dresden, gehörend zu Carte Blanche Theater GmbH

1. Geltung dieser Bedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung
einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Gast) und des Backstage
Hotel Dresden, gehörend zu Carte Blanche Theater GmbH (im Folgenden kurz: Hotel). Dies
erfasst Hotelaufnahmeverträge und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge
erbrachten Leistungen in bzw. auf sämtlichen jeweils zur HOTEL gehörenden Gebäuden und
Flächen.

1.2 Für die Reservierung und Inanspruchnahme von Konferenz-, Bankett- und weiteren
Veranstaltungsräumen der HOTEL gelten jeweils gesonderte Bestimmungen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird
widersprochen.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Hotels sind bis zum erfolgten Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer nach Antrag des Gastes durch Annahme des
Hotels gebucht oder, falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte,
bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Ist der buchende Gast nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Gast und der
Nutzer dem Hotel als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.

2.3 Es steht dem Hotel frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und
vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

2.4 Ist der Gast Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche
Buchungsbestätigung des Hotels maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich
widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und
Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Hotel ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich,
wenn sie diesem nicht innerhalb sieben Tagen zugegangen ist.

2.5 Bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel bis
spätestens 3 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.

3. Salvatorische Vertragsklausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen
im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die
betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch
Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen
Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Bereitstellung und Abreise

4.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor,
gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

4.2 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in
der Buchungsbestätigung bestimmte Zimmer zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann
das Hotel gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des 
Gastes sind ausgeschlossen.

4.3 Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer
mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.

4.4 Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende
Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden
Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen
und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und
zu unterschreiben.

4.5 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung
mitgebracht werden.

4.6 Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 12:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt
müssen die Zimmer geräumt sein. Die Inanspruchnahme der Zimmer nach 12:00 Uhr am
Abreisetag kann das Hotel im Falle der Inanspruchnahme bis 16:00 Uhr mit dem Tagespreis
(Logispreis / Listenpreis) und ab 16:00 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der
Gast verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.

4.7 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum
hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese
Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf
der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als
Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine
Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.

5. Stornierung

5.1 Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten
Zimmer und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die
Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die
tatsächlich ersparten Aufwendungen des Hotels, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Auf Ziffer 2.3 dieser Bedingungen wird verwiesen. Eine teilweise Stornierung von reservierten
Zimmer und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Für Reservierungen von 1 Übernachtung pro Zimmer außerhalb von Messe- und
Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Beginn des
Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer späteren Stornierung reduziert
sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei
reinen Übernachtungen auf 80 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Nimmt der Gast die
Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die
Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen
Übernachtungen ebenfalls auf 80 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Die Reduzierungen 9
verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.8.

5.3 Für Reservierungen zwischen 2 bis 6 Übernachtungen oder Reservierungen für Messe- und
Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor dem Beginn des
Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor
Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 60 % des
Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung ab 6 Tage vor
Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des Übernachtungspreises für das
Gesamtkontingent. Eine Reduzierung der Zimmeranzahl von 10% des Gesamtvolumens ist
noch bis 2 Tage vor Anreise möglich. 

5.4 Für Reservierungen ab 7 bis 12 Übernachtungen ist eine kostenfreie Stornierung bis 30
Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer
Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 60
% des Übernachtungspreises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung ab 13 Tage
vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des Übernachtungspreises für
das Gesamtkontingent. Eine Reduzierung der Zimmeranzahl von 10% des Gesamtvolumens ist
noch bis 7 Tage vor Anreise möglich. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der
Regelung in Ziffer 5.5.

5.5 Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben. Gelingt dem Hotel eine erneute Vermietung der Zimmer für den
vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffern 5.2 bis 5.4. bestehende
Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden
Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast
vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen
Zahlungsverpflichtung möglich.

6. Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung

6.1 Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste des Hotels, die zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser
maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 4 Monate zurück, kann das Hotel den dort genannten
Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 5 %.

6.2 Das Hotel kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes
verlangen.

6.3 Rechnungen des Hotels sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

6.4 Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht
stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches
gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und
Rechten des Gastes gegen das Hotel an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels
erfolgen.

6.4 Ausschließlich Gäste, die Zimmer / Leistungen des Hotels im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschlands) haben die Möglichkeit,
nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit dem Hotel einzugehen. Aufgrund dieser
Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang netto
zahlbar. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14
Tage erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und
einer Mahngebühr von € 2,50. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung
unter Hinzurechnung weiterer Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5, mit dem Hinweis,
bei nicht erfolgter Begleichung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Das
Hotel behält sich ausdrücklich vor, die Sicherheitsleistung des wohnenden Gastes zur Tilgung
der Forderung heran zu ziehen.

7. Kündigung

7.1 Das Hotel kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn
- Vorauszahlungen nach Ziffer 6.2 nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine
Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden;
- höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von dem Hotel nicht 
zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum
Beispiel der Person des Gastes, des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung / Veranstaltung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
- eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt. 7.2 Das Hotel
setzt den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in
Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des
Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Hotels
bleiben unberührt.

8. Haftung

8.1 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, auch in
technischen Einrichtungen und Konferenzräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als
eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter des Hotels in Obhut
genommen werden. In den Zimmern gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte
Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen.
Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung des
Hotels auf 3.500 Euro beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine
Höchstgrenze von 800 Euro. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer
oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Auch für
diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 8.7.
Gegenstände, die der Gast im Hotel zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Gegenstände 6 Monate
aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert
besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen
Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung des Hotels ist insofern ausgeschlossen.

8.2 Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des
Hotels wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen.

8.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Fahrzeuge haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige
Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Ziffern 8.6 gilt entsprechend.

8.4 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 8.1 bis 8.3 ist die Haftung des Hotels für Schäden
gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
- für Schäden, die das Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit, sowie – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und Ziffer 8.6 - für
Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Hotel beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

8.5 In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Hotels
– mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den
vertragstypischen, für das Hotel bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der
Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Hotels für 
Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Gastes zuzurechnen sind.

8.6 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel
anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadensersatzansprüche des
Gastes wegen leichter Fahrlässigkeit des Hotels gem. den vorstehenden Ziffern 8.4 und 8.5 sind
in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach
Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch das Hotel oder deren
Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.

8.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen in den Ziffern 8.1 bis 8.6 gelten
auch für die Haftung des Hotels für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die
persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels.

8.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird. 8.9 Soweit gesetzlich nicht
zwingend anders vorgesehen, verjähren alle Haftungsansprüche aus
oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der
Durchführung dieses Vertrages ebenso wie sämtliche weiteren gesetzlichen, auch deliktischen
Haftungsansprüche in einem Jahr ab dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem
Vertrag beendet wurde bzw. werden sollte.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

9.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das gilt auch für den
Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im
Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung dem Hotel nicht bekannt ist.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Datenschutz

Das Hotel ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsverbindung erhaltenen
Daten über den Gast – auch wenn diese von Dritten stammen – in diesem Sinne zu
bearbeiten und zu speichern. Weiterführende Informationen und Richtlinien unseres
Hauses finden Sie dazu in der separaten Datenschutzerklärung.